Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ist bemüht, seine Websites und Online-Dienste im Einklang mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Online-Dienst für das Förderprogramm Weiterführung der Vereinsarbeit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.05.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die App Sportland Hessen mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Beschreibung
Die Navigation in der App ist nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. - Maßnahmen
Für das Jahr 2024 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der App. - Zeitplan
Siehe b - Barrierefreie Alternative
Verwendung des Kontaktformulars
Kontaktaufnahme zur Abteilung VI, Referat 1 (Grundsatzfragen des Sports, Sportentwicklung, Ehrenamt und Vereinsförderung) des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde:
- Keine -
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind zur Erreichung der Barrierefreiheit bis Ende Q4 2021 geplant:
- Durchführung von Audits
- Korrektur der Fehler und Herstellung von Barrierefreiheit
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.02.2022 erstellt und wird am 21.11.2022 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpersonen bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Herr Marcus Gerngroß
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49(0) 611 - 353 1607
E-Mail: pressestelle@hmdis.hessen.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Tel.: +49 641 303-2901
Fax.: +49611 32764 4036
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de